Allgemeine Geschäftsbedingungen

der kifas gemeinnützigen GmbH, KAB-Institut für Fortbildung & angewandte Sozialethik, Hofgartenstraße 2, 93449 Waldmünchen (nachfolgend „kifas“)

1. Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) finden Anwendung auf alle Verträge, die kifas mit Teilnehmern über die Inanspruchnahme der in Ziffer 2 näher beschriebenen Leistungen schließt.

1.2. Teilnehmer sind Personen, die an von kifas angebotenen Seminaren und Veranstaltungen teilnehmen. Der Teilnehmer ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2. Leistungen von kifas

2.1. Die Leistungen von kifas umfassen die Teilnahme an einer Veranstaltung sowie je nach vom Teilnehmer gewählter Veranstaltung die Bereitstellung und Überlassung von Lehrmaterialien, die Bereitstellung von Verpflegung oder einer Übernachtungsmöglichkeit. Der konkrete Umfang und Inhalt der im Rahmen einer Veranstaltung angebotenen Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Ausschreibung, die auf den Internetseiten von kifas abrufbar sind.

2.2. Teilnehmer erhalten nach Teilnahme an einer Veranstaltung eine Teilnahmebestätigung. Die Ausgabe der Teilnahmebestätigung kann an bestimmte Voraussetzungen geknüpft sein, etwa die dauerhafte Anwesenheit bei der Veranstaltung.

2.3. kifas behält sich vor, bei Bedarf, z. B. wegen Erkrankung des Referenten, Ersatzreferenten einzusetzen.

3. Anmeldung

Teilnehmer können sich für die Veranstaltungen von kifas über die Internetseite von kifas oder durch Übersendung eines Anmeldeformulars per Fax oder Brief anmelden.

3.1. Zustandekommen von Verträgen über die Internetseite von kifas

3.1.1. Teilnehmer können sich nach Auswahl eines Seminars und Anklicken des Buttons „Seminar buchen“, durch Ausfüllen der obligatorischen Informationsfelder und Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ für die Veranstaltungen von kifas anmelden. Durch Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ geben Teilnehmer ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags ab.

3.1.2. kifas übersendet dem Teilnehmer unverzüglich per E-Mail eine automatisierte Nachricht zur Bestätigung des Eingangs der Anmeldung (Eingangsbestätigung). Diese E-Mail stellt keine Annahme des Angebots auf Abschluss eines Vertrags dar. kifas bearbeitet Anmeldungen in der Reihenfolge des Eingangs. Ein Vertrag zwischen kifas und dem Teilnehmer kommt zustande, wenn kifas die Teilnahme durch gesonderte E-Mail bestätigt (Anmeldebestätigung). Kann kifas die Anmeldung nicht bestätigen, z. B. weil die Höchstanzahl der Teilnehmer er-reicht ist, teilt kifas dies dem Teilnehmer mit (Absage). Anmeldebestätigung bzw. Absage werden dem Teilnehmer spätestens 3 Wochen vor Seminarbeginn mitgeteilt.

3.2. Zustandekommen von Verträgen bei Übersendung eines Anmeldeformulars per Brief oder Fax

3.2.1. Bei Anmeldung per Fax oder Brief übersendet der Teilnehmer kifas ein ausgefülltes Anmeldeformular bzw. ein Schreiben, welches mindestens Angaben zu seiner Person (Name und Anschrift, Kontaktdaten wie Faxnummer, E-Mail-Adresse), der gewünschten Veranstaltung (Bezeichnung und Termin) und ggf. zur gewünschten Verpflegungs- und Übernachtungsoption enthält. Durch Übersendung des Anmeldeformulars geben Teilnehmer ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags ab.

3.2.2. kifas übersendet dem Teilnehmer unverzüglich eine Nachricht zur Bestätigung des Eingangs der Anmeldung (Eingangsbestätigung). Diese Mitteilung erfolgt in der Regel per E-Mail. Hat der Teilnehmer keine E-Mail-Adresse angegeben, erfolgt die Eingangsbestätigung auf dem vom Teilnehmer gewählten Kommunikationsweg. Die Eingangsbestätigung stellt keine Annahme des Angebots auf Abschluss eines Vertrags dar. kifas bearbeitet Anmeldungen in der Reihenfolge des Eingangs. Ein Vertrag zwischen kifas und dem Teilnehmer kommt zustande, wenn kifas die Teilnahme durch gesonderte Mitteilung bestätigt (Anmeldebestätigung). Kann kifas die Anmeldung nicht bestätigen, z. B. weil die Höchstanzahl der Teilnehmer erreicht ist, teilt kifas dies dem Teilnehmer mit (Absage). Vertragsbestätigung bzw. Absage werden innerhalb von sieben Tagen nach der Anmeldung versendet.

3.3. Ist eine Veranstaltung ausgebucht, hat der Teilnehmer die Möglichkeit, sich unverbindlich auf eine Warteliste für die gewählte Veranstaltung setzen zu lassen. In diesem Fall erhält der Teilnehmer eine automatisierte Nachricht zur Bestätigung des Eingangs seiner Anfrage. Kann kifas dem Teilnehmer zu einem späteren Zeitpunkt einen Platz zur Teilnahme an der gewählten Veranstaltung anbieten, übersendet kifas dem Teilnehmer, ggf. unter Setzung einer Annahmefrist, ein verbindliches Angebot an die vom Teilnehmer angegebene E-Mail-Adresse. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Teilnehmer daraufhin die Annahme dieses Angebotes in Textform (E-Mail) erklärt.

3.4. Vertragssprache ist deutsch. Der Vertragstext wird nicht kundenindividuell gespeichert und kann nach Abschluss des Anmeldevorganges nicht mehr abgerufen werden. Die Inhalte werden dem Teilnehmer jedoch per E-Mail in der Eingangs- bzw. Anmeldebestätigung zur Verfügung gestellt und können über ein E-Mail-Programm gespeichert und ausgedruckt werden.

4. Widerrufsrecht

Handelt es sich beim Teilnehmer um einen Verbraucher so steht ihm nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu.

— Beginn der Widerrufsbelehrung —

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (kifas gemeinnützigen GmbH, KAB-Institut für Fortbildung & angewandte Sozialethik, Hofgartenstraße 2, 93449 Waldmünchen, info@kifas.org, Tel.: +49 (0)9972 59798-60, Fax: +49 (0)9972 59798-65) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

— Ende der Widerrufsbelehrung —

5. Absage, Umbuchung

5.1. kifas ist berechtigt eine Veranstaltung aus wichtigem Grund, z. B. wegen zu geringer Teilnehmeranzahl, kurzfristigem Ausfall eines Referenten, Verschulden Dritter, wie Absage durch ein als Veranstaltungsort vorgesehenen Hotel, oder höherer Gewalt, abzusagen. kifas wird die Teilnehmer hierüber unverzüglich informieren. Wird eine Veranstaltung wegen zu geringer Teilnehmeranzahl abgesagt, informiert kifas die Teilnehmer hierüber bis spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn. Die Absage eines Seminars begründet keinen Ersatzanspruch. Bereits im Voraus bezahlte Teilnahmegebühren werden in voller Höhe erstattet. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

5.2. kifas kann im Falle der Absage der Veranstaltung eine Umbuchung des Teilnehmers auf eine andere Veranstaltung anbieten. In diesem Falle stellt die Mitteilung von kifas ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines neuen Vertrags dar, welches der Kunde durch Mitteilung in Textform (E-Mail ausreichend) annehmen kann. Darüber hinaus erhält der Teilnehmer die Möglichkeit, bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn eine Umbuchung auf eine andere Veranstaltung vorzunehmen. Hierzu teilt er kifas die gewünschte Veranstaltung mit. kifas prüft die geänderte Anmeldung und teilt mit, ob eine Umbuchung möglich ist. Ziffer 3.1.2 gilt entsprechend. Das dem Teilnehmer ggf. zustehende gesetzliche Widerrufsrecht bleibt hiervon unberührt.

6. Teilnahmegebühren, Zahlungen, Stornierung

6.1. Die Teilnahmegebühr ist in der Ausschreibung ausgewiesen. Sofern in der Ausschreibung nicht ausdrücklich anderweitig angegeben, enthält die Teilnahmegebühr die Veranstaltungsgebühren sowie die Kosten für Unterkunft und Verpflegung innerhalb der Veranstaltungszeiten. Kosten, die durch eine vorzeitige Anreise bzw. durch eine Verlängerung der Anwesenheit über die Seminardauer hinaus entstehen, werden zusätzlich berechnet.

6.2. Teilnahmegebühren werden nach erfolgter Teilnahme in Rechnung gestellt. Sie sind mit Zugang der Rechnung fällig und unverzüglich zu zahlen.

6.3. Wird eine Anmeldung storniert, kann kifas eine angemessene Entschädigung in Form einer Stornogebühr verlangen, die sich nach der Teilnahmegebühr unter Abzug der ersparten Aufwendungen von kifas richtet. Die Stornogebühr beträgt regelmäßig bei Absage bis 4 Wochen vor der Veranstaltung 20 Euro. Bei Absage innerhalb von weniger als 4 Wochen vor der Veranstaltung kann kifas regelmäßig Unterkunft und Verpflegung nicht mehr stornieren. In diesem Fall ist kifas berechtigt hierauf entfallende Gebühren vollständig in Rechnung zu stellen. Für auf die Durchführung des Seminars entfallende Kosten (Referent und Materialien) ist kifas berechtigt, 10% der hierauf entfallenden Gebühren als Stornogebühr zu be-rechnen. Bei kurzfristiger Stornierung (weniger als 1 Woche) sowie bei Nichterscheinen zur Schulung ohne vorherige Stornierung ist kifas berechtigt, die volle Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen.

Die Stornogebühr entfällt, wenn ein Ersatzteilnehmer gemeldet wird oder kifas die Teilnahme an der Veranstaltung anderweitig vergibt. Das dem Teilnehmer ggf. zustehende gesetzliche Widerrufsrecht bleibt von vorstehender Regelung unberührt.

7. Tagungshäuser, Hausordnung

kifas führt Veranstaltungen in Tagungshäusern oder Hotels durch. Diese können eigene Regeln zur Nutzung ihrer Einrichtungen, insbesondere Hausordnungen, aufstellen. Der Teilnehmer beachtet diese Regelungen und Weisungen der Seminarleitung und/oder Inhaber des Hausrechts.

8. Nutzungsrechte an Arbeitsmaterialien

Arbeitsmaterialien, die den Teilnehmern im Zuge der Veranstaltung zur Verfügung gestellt werden, sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen von den Teilnehmern ausschließlich im Rahmen des Vertragszwecks während der Veranstaltung und zu deren Nachbereitung genutzt werden. Eine Vervielfältigung und Verbreitung an Dritte ist nicht gestattet.

9. Haftung

9.1. Die nachfolgenden Regelungen gelten für alle verschuldensabhängigen Schadensersatz- oder sonstigen Ersatzansprüche des Teilnehmers aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages, unabhängig von der Rechtsgrundlage, also insbesondere für vertragliche oder deliktische Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche, einschließlich Schäden wegen der Verletzung einer vertraglichen Haupt-, Nebenleistungs- oder Rücksichtnahmepflicht, insbesondere Schadensersatz statt der Leistung und/oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen außer für:

  • Ansprüche wegen Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit,
  • Rechte und Ansprüche bei arglistigem Verschweigen eines Mangels durch kifas oder wegen Fehlens einer Beschaffenheit, für die kifas eine Garantie übernommen hat,
  • Ansprüche und Rechte, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von kifas selbst, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie
  • Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

Für vorstehende Ausnahmen verbleibt es allein bei der gesetzlichen Regelung.

9.2. kifas haftet bei lediglich fahrlässiger Schadensverursachung nur bei Verletzung wesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), d. h. von Pflichten, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich ist und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Bei Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung von kifas begrenzt auf den Ersatz des typischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schadens. Im Übrigen ist eine Haftung von kifas bei leicht oder einfach fahrlässiger Schadensverursachung ausgeschlossen.

9.3. Die Einschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von kifas, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

10. Schlussbestimmungen

10.1. Alle Rechtsverhältnisse, denen diese AGB zugrunde liegen, unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland ohne das UN-Kaufrecht (CISG) oder Regelungen, die zur Anwendbarkeit ausländischen Rechts führen.

10.2. Ist der Teilnehmer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von kifas. kifas darf jedoch den Teilnehmer an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen.

Wir verweisen auf unsere Datenschutzschutzerklärung.

Stand 01.08.2019